Erfindungen
Erfindungen können durch Patente oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Diese verleihen das Recht, Dritten die Nutzung ohne Genehmigung zu untersagen, und bieten Schutz für 20 bzw. 10 Jahre, sofern die entsprechenden Jahresgebühren entrichtet werden.
Bei MAPA TRADEMARKS beraten wir unsere Kunden, damit ihre Erfindungen den Schutz erhalten, den ein Patent oder – bei geringerer erfinderischer Leistung – ein Gebrauchsmuster bietet. Wir übernehmen alle erforderlichen Schritte, von der Antragstellung bis zur Erteilung, und erinnern zudem an die fristgerechte Zahlung der Jahresgebühren. Darüber hinaus bieten wir einen Technologiebewachungsdienst an, bei dem wir unsere Kunden über Veröffentlichungen im Amtsblatt für geistiges Eigentum informieren, die für sie von Interesse sein könnten.
Bezüglich des internationalen Schutzes von Erfindungen gibt es drei Optionen, bei denen MAPA tätig wird:
- Nationale Schutzvoraussetzung: Einreichung eines Patentantrags in jedem Staat, in dem Schutz gewünscht wird.
- Europäische Schutzvoraussetzung: Einreichung eines einzigen Antrags beim Europäischen Patentamt; nach der Patenterteilung muss die Validierung in den gewünschten Staaten erfolgen.
- Internationale Schutzvoraussetzung: Ermöglicht den Schutz in den Ländern des PCT-Vertrags (derzeit 148 Länder). Dieses Verfahren erleichtert die Anmeldung und gibt dem Inhaber mehr Zeit, um die für ihn interessanten Länder zu evaluieren.
Je nach territorialem Schutzbedarf beraten wir Sie über die für Ihre Erfindung am besten geeignete Option und führen alle notwendigen Schritte durch, damit Ihre Ideen in den Ländern Ihrer Wahl angemessen geschützt werden.

